Geringfügigkeitsgrenze 2025

Geringfügigkeitsgrenze 2025. Januar 2024 von bisher 520 euro auf 538 euro monatlich (12,41 euro x 130 : 551,10 euro grenzwert für die.


Geringfügigkeitsgrenze 2025

Bei dem ab 01.01.2025 geltenden mindestlohn von 12,82 euro ergeben sich 556 euro als geringfügigkeitsgrenze. Beim ab 01.01.2025 gültigen mindestlohn von 12,82 euro ergibt sich eine geringfügigkeitsgrenze von 556 euro.

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